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WEEE/Waste of Electrical and Electronic Equipment

Seit dem 24.03.2006 wurden in Deutschland alle Leuchtmittel- und Leuchtenhersteller zur Umsetzung
und Finanzierung der neuen EU-Entsorgungsregelung verpflichtet.

Das bedeutet, dass bei allen betroffenen Leuchtmitteln, die ab 24.03.2006 an Sie in Rechnung
gestellt werden (
unabhängig vom Bestelldatum
), eine Entsorgungspauschale in Höhe von (seit dem 01.01.2009)
EUR 0,13 netto + MwSt. per Stück in den Preis mit eingerechnet wird.

Eine gesonderte Ausweisung des Betrages erfolgt nicht.

Hiervon sind alle Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen, Entladungslampen und zudem
einige Leuchten betroffen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Glüh- und Halogenlampen,
elektronische Vorschaltgeräte (EVGs) und Leuchten für private Haushalte.


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