WEEE
Waste of Electrical and Electronic Equipment
Seit dem 24.03.2006 wurden in Deutschland alle Leuchtmittel- und Leuchtenhersteller zur Umsetzung und Finanzierung der neuen EU-Entsorgungsregelung verpflichtet.
Das bedeutet, dass bei allen betroffenen Leuchtmitteln, die ab 24.03.2006 an Sie in Rechnung gestellt werden (unabhängig vom Bestelldatum), eine Entsorgungspauschale in Höhe von (seit dem 01.01.2009) EUR 0,13 netto + MwSt. per Stück in den Preis mit eingerechnet wird.
Eine gesonderte Ausweisung des Betrages erfolgt nicht.
Hiervon sind alle Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen, Entladungslampen und zudem einige Leuchten betroffen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Glüh- und Halogenlampen, elektronische Vorschaltgeräte (EVGs) und Leuchten für private Haushalte.
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